Ehemalige Kunden von Vodafone kennen das sicherlich: Wenn ihr zum Vertragsende eventuell noch ein Endgerät des Anbieters daheim vergessen hattet, das eigentlich hätte zurückgeschickt werden sollen, dann räumt sich Vodafone ein, den vollen Neupreis für das gemietete Gerät als Ersatz zu verlangen. Das können dann schon einmal bis zu 250 Euro werden. Wie die Verbraucherzentrale NRW nun aber mitteilt, haben nach ihrer Klage zwei Gerichte, nämlich das Landgericht Düsseldorf als auch das Landgericht München I, gegen Vodafone entschieden. Demnach sei die verlangte Pauschale zu hoch angesetzt.
Man äußerte, dass als Richtwert für den „Schaden“ nicht der Neupreis sein darf, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH ist bereits rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts München hat die Vodafone Kabel Deutschland GmbH Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Wie die vzbv mitteilt, könnt ihr aktuell sogar auf die Urteile verweisen, solltet ihr in genau so einem Problemfall stecken. Reiche dies nicht, könne man auch Vodafone Kabel Deutschland anbieten, die Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen.
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