Verbraucherzentrale klagte gegen Vodafone: Schadensersatz für Mietgeräte zu hoch

verbraucherzentrale-klagte-gegen-vodafone:-schadensersatz-fur-mietgerate-zu-hoch

Ehemalige Kunden von Vodafone kennen das sicherlich: Wenn ihr zum Vertragsende eventuell noch ein Endgerät des Anbieters daheim vergessen hattet, das eigentlich hätte zurückgeschickt werden sollen, dann räumt sich Vodafone ein, den vollen Neupreis für das gemietete Gerät als Ersatz zu verlangen. Das können dann schon einmal bis zu 250 Euro werden. Wie die Verbraucherzentrale NRW nun aber mitteilt, haben nach ihrer Klage zwei Gerichte, nämlich das Landgericht Düsseldorf als auch das Landgericht München I, gegen Vodafone entschieden. Demnach sei die verlangte Pauschale zu hoch angesetzt.

Man äußerte, dass als Richtwert für den „Schaden“ nicht der Neupreis sein darf, sondern der Preis eines Gebrauchtgeräts. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Vodafone GmbH ist bereits rechtskräftig. Gegen das Urteil des Landgerichts München hat die Vodafone Kabel Deutschland GmbH Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig. Wie die vzbv mitteilt, könnt ihr aktuell sogar auf die Urteile verweisen, solltet ihr in genau so einem Problemfall stecken. Reiche dies nicht, könne man auch Vodafone Kabel Deutschland anbieten, die Zahlung vom Ausgang des Berufungsverfahrens abhängig zu machen.

In diesem Artikel sind Partner-Links enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Danke für eure Unterstützung!

Este sitio web utiliza cookies para que usted tenga la mejor experiencia de usuario. Si continúa navegando está dando su consentimiento para la aceptación de las mencionadas cookies y la aceptación de nuestra política de cookies, pinche el enlace para mayor información.

ACEPTAR
Aviso de cookies