Wer kein Netz hat, kriegt Schadenersatz – für den Bundesgerichtshof ist der private Internetzugang Lebensgrundlage.
Paragraphen und schwarze Roben klingen nicht unbedingt nach spannenden Grundzutaten für eine Story, die Geek-Herzen höher schlagen lässt. Ein aktuelles Grundsatz-Urteil des Bundesgerichtshofs ist für Millionen deutsche Internet-User aber durchaus Grund zur Freude. Der Bundesgerichtshof macht das Internet per Urteil zum festen Teil der Lebensgrundlage.
Das Urteil gibt ein klares Signal, das einleuchtet: Fällt der private Internet-Anschluss aus, hat man Anspruch auf Schadenersatz. Das Gericht definiert das Internet als eines der “Wirtschaftsgüter”, bei dem sich ein Ausfall „auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirken kann”. Einfach gesagt: Menschen haben ein Recht auf funktionierendes Internet. Ist dies nicht – wie mit einem Anbieter vereinbart – gewährleistet, kann Schaden entstehen, der ersetzt werden muss.
Im konkreten Fall musste ein Mann wegen einem Tarifwechsel 2 Monate auf Internet und Telefon verzichten. Um diese Lücke zu überbrücken, nutzte der Kunde sein Smartphone – und klagte die Mehrkosten von rund 457 Euro erfolgreich vor Gericht ein. In einer weiteren Instanz hat nun der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch der Ausfall des Internetanschlusses an sich entschädigt werden muss.
-Be Aktiv-