Wie lange Hardware zwischen Grafikkarte, Smartphone und Laptop für uns als User attraktiv ist und wie lange sie technisch halt- und praktisch nutzbar ist, dazwischen klafft oft eine ziemlich breite Lücke. In der Praxis möchten deshalb viele ein neues Gerät, lange bevor das alte technisch am Ende ist – und lange bevor es in Sachen Leistung völlig veraltet und für andere unbrauchbar ist.
Das Verkaufen seiner gebrauchten Hardware ist deshalb doppelt sinnvoll: Man selbst bekommt wenigstens einen Teil seiner Kosten zurück und kann diese mitunter in die Anschaffung modernerer Technik stecken. Außerdem darf nicht die hohe Bedeutung gebrauchter Hardware für die Umwelt ignoriert werden. Letztlich ist jeder Chip, jeder Akku, jeder Screen und jeder Transistor, der nicht neu produziert werden muss, ein Gewinn für die Umwelt.
Allerdings wimmelt der Markt jederzeit von gebrauchter Computertechnik jeglicher Art (sich *noch* binnen kürzester Zeit verkaufende Grafikkarten einmal ausgenommen). Und bei allem, was Speicher beinhaltet, kommt obendrein noch ein enormer Sicherheitsaspekt hinzu. Wer seine alten Gerätschaften ohne Kopfzerbrechen und mit Garant für gute Käuferbewertungen privat veräußern möchte, sollte deshalb einiges beachten.
1. Sicherheit zuerst: Den Speicher anständig löschen
Es dürfte fraglos eine ziemliche Alptraumvorstellung sein: Man veräußert sein altes Smartphone, der Käufer hantiert mit einem Datenwiederherstellungsprogramm und kann dann plötzlich vom Passwort des PayPal-Kontos bis zu intimen Nachrichten des Partners und Fotos alle möglichen Daten des Vorbesitzers sehen.
Tatsächlich handelt es sich dabei um kein theoretisches Problem: Immer wieder finden Verbraucherschutzorganisationen bei Stichprobenkäufen gebrauchter Hardware gravierende Sicherheitsmängel – die definitiv vom Verkäufer ausgehen und zu seinen Lasten sind.
Wer ein Gerät veräußern möchte, das irgendeine Form von veränderbarem Speicher besitzt – allen voran SSD- und Magnetspeicher – bei dem sollte das primäre Augenmerk darauf liegen, diesen Speicher zunächst auf eine Weise zu löschen, die keine Wiederherstellung mehr ermöglicht.
Dazu ist zunächst ein Blick darauf nötig, was eigentlich beim „Löschen“ einer Datei geschieht. Bei den meisten Systemen (inklusive Windows) geschehen nur zwei Dinge:
- Das System entfernt die „Adressen“ derjenigen Bits, aus denen die Datei aufgebaut ist, aus seinem Speicher und
- dadurch werden diese Adressen zum erneuten Überschreiben freigegeben.
Solange jedoch ein solches Überschreiben nicht erfolgt, so lange bleibt die Datei in Gänze auf dem Speicher vorhanden und kann mit den richtigen Werkzeugen ganz oder wenigstens in Teilen wiederhergestellt werden.
Einfaches Zurücksetzen auf Werkseinstellungen genügt nicht, um
den Speicher wirklich dauerhaft zu löschen und zu überschreiben!
Was also tun? Zumindest bei PCs und Laptops, die noch einen ordentlichen Verkaufspreis erzielen, wäre es mitunter sogar das Beste, eine gänzlich neue Festplatte einzubauen – gegebenenfalls mit mehr Speicher, um den Preis noch etwas zu erhöhen.
Wer diese Ausgaben scheut, muss anders vorgehen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Ein professionelles Datenshredder-Tool: Das führt bereits beim Löschvorgang eine (meist mehrfache) Überschreibung der Daten durch. Das dauert zwar bei einem vollen Speicher recht lange, dafür ist es jedoch sehr sicher. Für Windows bietet sich hier das kostenlose Open-Source-Instrument „Eraser“ Der Kauf teurer gewerblicher Datenshredder ist nicht unbedingt notwendig, bei Freeware ist hingegen oft der Funktionsumfang limitiert.
- Manuelles Löschen: Die Daten werden auf herkömmlichem Weg „gelöscht“ und das Gerät auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Dann jedoch wird es vom Verkäufer neu aufgesetzt und danach mit unverfänglichen Daten geflutet – Textdateien voller Fülltext, Fotos, die mit Hand vor der Linse geschossen werden. Diese Daten werden ebenfalls gelöscht, bevor eine finale Zurücksetzung auf Werkseinstellungen erfolgt.
Dabei sei unterstrichen, dass ersteres die komfortablere und sicherere Methode ist. Sie sollte gerade angesichts heutiger Speicherkapazitäten unbedingt bevorzugt werden
2. Wichtige Verkaufsunterlagen zusammentragen
Der geneigte Leser kann sich selbst fragen: Würde er lieber einen gebrauchten Laptop kaufen, der „einfach so“ im Karton liegt oder einen, der in der Originalverpackung (OVP) mit allen Papieren und vielleicht sogar Kaufbeleg veräußert wird?
Für manche mögen Gebrauchsanweisungen und ähnliche Dokumente nur Papierverschwendung sein. Was jedoch den Verkauf von gebrauchter Hardware anbelangt, so sind sie ein wichtiges Detail, das den Preis teils beträchtlich erhöhen kann – oder zumindest die Neigung des Verkäufers senken, zu verhandeln.
Unbedingt sollten Käufer deshalb alle Unterlagen und idealerweise den Originalkarton zusammentragen. Besonders wichtig sind zudem Kauf- und Garantiebelege. Da zwischen Garantie und Gewährleistung einige bedeutende (rechtliche) Unterschiede bestehen, ist es bei entsprechend jungen Geräten möglich, dass beides auf den Käufer der gebrauchten Ware übergeht. Das geht jedoch nur, wenn er den originalen Kaufbeleg hat.
Wichtig:
Aus demselben Grund sollten Privatverkäufer sich in Anzeigen
unbedingt von jeglicher Garantie und Gewährleistung sowie
Haftung für die verkaufte Hardware freisprechen.
Für letzteres ist es notwendig, einen rechtlich korrekten Wortlaut zu verwenden – sonst ist die Freisprechung mitunter ungültig.
- Produkt(-mängel) erschöpfend beschreiben
Es mag für die Praxis mitunter genügen, Hardware im Stil von „Marke, Modell, Alter, Preis“ zu annoncieren. Allerdings sollten Verkäufer erneut rechtliche Folgen bedenken. Zwar können sie sich von einer Sachmängelhaftung freimachen, dabei handelt es sich jedoch bei manchen Mängeln um eine rechtliche Grauzone.
Im Klartext: Wenn etwas an dem Gerät klar nicht stimmt (vor allem, wenn dieser Fehler bei Erwähnung den Kaufpreis erheblich beeinträchtigen würde), dann sollte es entweder vor dem Verkauf behoben oder in der Anzeige ganz klar beschrieben werden.
Andernfalls könnte ein Käufer sich auf arglistiges Verschweigen berufen. Derartige Querelen möchte wohl niemand, der bloß sein altes Handy oder Notebook veräußern will.
- Etwas Vorsicht bei Produkt- und Markennamen
Wer sein Asus-Notebook gebraucht verkaufen möchte, der würde wohl genau das schreiben: „Asus Notebook Modell XYZ gebraucht zu verkaufen“.
Das Problem daran: Solche Firmen- und Modellnamen sind in aller Regel urheber- und markenrechtlich geschützt. Es ist also mitunter sehr einfach, hier einen Fehler zu begehen, der extrem teure Folgen haben könnte. Folgendermaßen lässt er sich vermeiden:
- Den Marken- und Produktnamen nur nennen, um die Hardware adäquat zu beschreiben.
- Keine Vergleiche ziehen „ähnlich wie Notebook XYZ“ oder „Verkaufe Notebook Asus, No HP, Lenovo, Dell“.
- Den Namen in der Beschreibung nicht spammen.
- Ausschließlich eigene Fotos verwenden.
Zwar sind rein private Verkäufer damit vollständig auf der sicheren Seite. Zitat von eBay:
„Ein Markeninhaber kann einem Verkäufer also grundsätzlich nicht untersagen,
die Marke für die Originalwaren zu benutzen, d.h. der Verkäufer darf das
Markenprodukt unter dem Markennamen anbieten und verkaufen.“
Wer jedoch das Bedürfnis verspürt, sich noch besser abzusichern, der kann am Ende der Anzeige noch einen Disclaimer im folgenden Stil ergänzen:
„Die hier gezeigten Marken- und Herstellernamen sowie Warenzeichen sind
Eigentum des jeweiligen Inhabers. Ihre Erwähnung erfolgt ausschließlich, um
das hier angebotene Produkt im Rahmen des Privatverkaufs zu beschreiben.“
Durch gute Fotos überzeugen
Gebrauchte Hardware wird massenhaft gehandelt. Von praktisch jedem Modell befinden sich zu jeder Zeit zahlreiche Exemplare allein auf dem deutschen Markt. Aus diesem Grund lohnte es sich selbst für Privatpersonen, zu denken und zu handeln wie ein gewerblicher Händler. Was macht dieser? Er betreibt Marketing.
Für Privatverkäufer manifestiert sich das vor allem darin, das Produkt mit vielen guten (und wie gesagt selbstangefertigten) Fotos darzustellen. Folgendermaßen geht es allein mit dem Smartphone:
- Die zu verkaufende Hardware reinigen und von Staub und Flusen befreien.
- Einen zur Gerätefarbe kontrastreichen, einfarbigen, glatten Hinter- und Untergrund aufbauen. Ein großes Blatt Papier genügt bereits völlig.
- Das Produkt mit zwei, drei neutralweißen Büroleuchten von oben und den Seiten möglichst schattenwurffrei ausleuchten; Blitz des Handys ausschalten.
- Sorgsam fokussieren, damit alles im Bild anständig scharf zu sehen ist.
- Fotos zurechtschneiden, damit nichts jenseits des Hintergrundes sichtbar ist.
- Produkt vor diesem Hintergrund drehen, um es von allen Seiten zu zeigen.
Mit diesen einfachen Kniffen lassen sich Fotos erstellen, die besser sind als 99 Prozent aller anderen von privaten Verkäufern. Der Erfolg: Solche Anzeigen werden häufiger geklickt, weil bereits das Thumbnail besser aussieht. Dementsprechend steigt die Verkaufschance – natürlich nur, wenn der Preis fair ist.
Ausnehmend gut verpacken
Wenn die alte Konsole, das alte Smartphone oder Notebook verkauft sind, fühlen sich viele Verkäufer nicht mehr wirklich zuständig. Wer seine Hardware jedoch nicht einfach bloß „loswerden“, sondern dem Käufer wirklich einen Dienst erweisen möchte, der fühlt sich erst dann von seinen Verpflichtungen entbunden, wenn das Gerät gut und sicher eingetroffen ist.
Damit das gelingt, sollte die Verpackung erstklassig sein. Besonders, was den Schutz gegen ruppige Behandlungen bei den Paketdienstleistern anbelangt:
- Selbst wenn die OVP noch vorhanden ist, unbedingt in einem zusätzlichen Versandkarton versenden.
- Den Versandkarton groß genug wählen, damit an allen sechs Produktseiten wenigstens zwei Finger breit Freiraum verbleibt.
- Die Originalverpackung oder wenigstens das Produkt sorgsam polstern. Luftpolsterfolie ist dafür die mit Abstand beste Wahl – geknüllte Zeitungen und Ähnliches sind nur ein Notbehelf für so empfindliche Ware.
- Den Versandkarton sorgsam mit Klebeband verschließen. Das gilt für alle sichtbaren Schlitze und Öffnungen.
Zumindest bei hochpreisiger Gebrauchtware sollten Verkäufer sich zudem mitunter mit dem Käufer abstimmen, ob nicht ein versicherter Versand die bessere Lösung wäre. Das schützt nicht zuletzt vor sämtlichen Schwierigkeiten, die auf dem Weg zum Empfänger auftreten können.