Frankfurt zieht die Notbremse. Ab dem 1. Oktober 2024 wird die Beförderung von E-Scootern in U-Bahnen und Straßenbahnen der VGF untersagt. Diese Maßnahme wurde aufgrund von Sicherheitsbedenken beschlossen, denn die Sicherheit der Fahrgäste hat oberste Priorität. Der ausschlaggebende Grund für dieses Verbot liegt in den Lithium-Ionen-Akkus der E-Scooter, welche, laut Aussage des VGF, im Gegensatz zu den Akkus von Pedelecs, nicht auf ihre mechanische Festigkeit geprüft sind. Dies birgt ein erhöhtes Risiko für Brände und Explosionen sowie die Freisetzung gesundheitsschädlicher Rauchgase, heißt es in der Mitteilung. Der TÜV sah das vor einiger Zeit anders.
Die Entscheidung für das Mitnahmeverbot stützt sich auf Empfehlungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Aus diesem Grund haben bereits zahlreiche große Verkehrsbetriebe in Städten wie Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Nürnberg, München und in den Ruhrgebietsmetropolen ähnliche Maßnahmen eingeführt.
Die VGF bedauert eventuelle Unannehmlichkeiten, die diese Regelung für Einzelne mit sich bringen könnte, und bittet um Verständnis. Ein Verkehrsunternehmen müsse mögliche ernsthafte Sicherheitsrisiken im Linienbetrieb nach bestem Wissen und Gewissen ausschließen. Laut den zitierten Gutachten sind E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile von diesem Verbot nicht betroffen, da sie bereits heute höheren Sicherheitsstandards bei den Batterien genügen.
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