Bund und Länder pilotieren digitale Dachmarke

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Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat informiert über die Einführung einer digitalen Dachmarke. Bürgerinnen und Bürger sollen staatliche Online-Angebote leichter erkennen und sicherer nutzen können. Das neue Kennzeichnungssystem startet nun in die Pilotphase.

Die digitale Dachmarke basiert auf vier Kernkomponenten, die flexibel eingesetzt werden können. Ein zentrales Element ist das neue Bildzeichen – eine Interpretation des Bundesadlers. Das Design wurde durch Nutzerbefragungen entwickelt und besteht aus 16 Elementen, die den föderalen Aufbau Deutschlands symbolisieren. Die schwarz-rot-goldene Farbgebung soll den staatlichen Charakter unterstreichen.

Als zweites Element dient eine Kopfzeile im Stil der EU-Websites. Dieses schmale Banner mit Deutschlandfahne wird im oberen Bereich der Webseiten für Online-Auftritte von Behörden, Online-Diensten sowie Serviceportalen platziert. Die dritte Komponente ist die einheitliche Domain-Endung „gov.de„, die sich an internationale Standards wie „gov.uk“ anlehnt und auf Angebote der öffentlichen Verwaltung aufmerksam macht.

Das vierte Element ist das Designsystem KERN. Es stellt einen modularen Baukasten mit Komponenten wie Buttons und Eingabefeldern sowie Styleguides für Farben und Schriftarten bereit. Als Open-Source-Projekt können Entwickler und Designer die Bausteine frei nutzen. Länderübergreifend sowie technologieunabhängig will man hiermit ein einheitliches Design für Kommunal- bis Bundesebene etablieren, welches für Barrierefreiheit, Transparenz sowie Intuitivität einsteht.

Bereits ab Anfang Dezember setzen erste Portale die neue Dachmarke um. Dazu gehören die elektronische Wohnsitzanmeldung, das Datenportal für Deutschland sowie verschiedene Feedback- und Serviceportale. Das Bundesportal mit fast 200 Antragsverfahren wird in Kürze unter portal.gov.de verfügbar sein.

Die digitale Dachmarke ist als freiwilliges Angebot konzipiert. Sie soll staatliche Angebote von Bund, Ländern sowie Kommunen einfacher erkennbar machen und vor allem dort zum Einsatz kommen, wo bisher keine einheitliche staatliche Kennzeichnung existiert. Durch die klare Erkennbarkeit staatlicher Angebote werden Bürger vor Desinformation, Manipulation sowie Fake News und Missbrauch geschützt.

Die Entwicklung erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die neue Dachmarke soll das Vertrauen in staatliche Online-Dienste stärken und deren Nutzung fördern.

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