Ihr habt es vermutlich mitbekommen: zum 1.7. ändern sich viele Dinge. Unter anderem muss es dann für bestimmte Verträge auf den Webseiten der Anbieter den klar definierten Kündigungs-Button geben. Doch nicht nur den wird es geben, sondern zahlreiche andere Dinge auch. Unter anderem tritt dann auch die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft. In der letzten Zeit haben die Provider recht viel getrommelt, dass man nun in immer mehr EU-Ländern auch 5G nutzen könne. Klingt natürlich nach guter Tat, ist in diesem Falle nicht die Kür, sondern stattdessen nur die Pflicht.
Mit der Neufassung der EU-Verordnung wird das Roam-Like-At-Home-Prinzip für weitere 10 Jahre fortgeschrieben. Neu ist jetzt eben, dass ab dem 1. Juli 2022 auch die gleichen Bedingungen beim Roaming in der EU gelten wie hierzulande. Den europäischen Nutzern soll die gleiche Mobilfunktechnologie, die sie zu Hause nutzen, auch auf ihren Reisen in der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zur Verfügung gestellt werden, wenn diese im besuchten Land verfügbar ist. Sprich: Wenn 5G vorhanden ist, muss das auch angeboten werden. Wer nur LTE hierzulande gebucht hat, hat aber keinen Anspruch auf ein Mehr.
Auch gelten neue Regelungen, um unbeabsichtigtes Roaming in Grenznähe sowie auf Schiffen und Flugzeugen zu vermeiden. Die neue Roaming-Verordnung sieht vor, dass Roaming-Anbieter angemessene Schritte zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Roamings in Bordnetzen unternehmen müssen. Beispielsweise informiert der Anbieter vorab, wie Roaming am Endgerät deaktiviert werden kann oder wie eine manuelle Netzwahl erfolgt. Zum Beispiel per SMS. Der Datendienst in solchen Netzen kann ebenfalls generell deaktiviert sein und nur durch Einwilligung der Kunden nach erteilter Information über die anfallenden Entgelte genutzt werden. Weitere angemessene Schritte können auch ein Hinweis über die Verbindung zu einem Bordnetz oder die Priorisierung von terrestrischen Mobilfunknetzen sein.
Viele Anbieter haben zwar schon seit Jahren Vorkehrungen getroffen, doch es gibt eine weitere Pflicht: Damit Nutzer keinen Schock bei ihrer monatlichen Abrechnung erleben, gilt ein erneuerter Schutzmechanismus bei Nutzung mobiler Daten im Ausland. Roaming-Anbieter müssen auch bei Reisen außerhalb der Europäischen Union den Datendienst einstellen, sobald eine Höchstgrenze von 100 Euro erreicht wurde. Kunden, die weiter mobile Daten im Ausland nutzen möchten, müssen hierzu aktiv ihre Zustimmung abgeben, nachdem sie über die weiteren anfallenden Roaming-Gebühren informiert wurden. Hier findet ihr die Verbraucherseite der Bundesnetzagentur, die über Telefonieren und Surfen im Ausland informiert.
