Recht auf Reparatur: Bundesregierung plant die Umsetzung

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Die Bundesregierung gibt Schub beim Thema Nachhaltigkeit und bringt die EU-Richtlinie 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren in den Bundestag. Am 20. Mai berät der nämlich über den von der Bundesregierung angekündigten Gesetzentwurf. Ziel der Nummer ist es, den vorzeitigen Müllberg bei Elektrogeräten und Co. einzudämmen, indem Reparaturen für den Kunden attraktiver werden. Das Thema ist ja grundsätzlich schon älter.

Ein Punkt im Entwurf betrifft die Gewährleistung. Wer sich im Falle eines Defekts für eine Instandsetzung statt für ein Neugerät entscheidet, bekommt eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate spendiert. Das soll einen handfesten Anreiz schaffen, Hardware länger zu nutzen. Zudem wird im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Reparaturverpflichtung für Hersteller verankert, die auch außerhalb der klassischen Gewährleistung greift.

Für mehr Transparenz sorgt ein neues europäisches Formular für Reparaturinformationen, das Reparaturbetriebe künftig freiwillig an Kunden rausgeben können. Auch eine europäische Online-Plattform für Reparaturen ist angedacht, wobei die Regierung hier auf außergesetzliche Maßnahmen setzt, um die Vernetzung von Kunden und Werkstätten zu verbessern.

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