Firmenhandy: Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?

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Immer mehr Unternehmen entschließen sich dazu, ihre Mitarbeiter mit einem Firmenhandy auszustatten. Was aus Sicht der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer rund um das Firmenhandy zu beachten ist und wann sich ein Firmenhandy wirklich lohnt, diese Fragen beantworten wir in unserem Artikel.

Wann lohnt sich ein Firmenhandy?

Nicht in jedem Unternehmen und nicht für jeden Mitarbeiter ist die Ausstattung mit einem Firmenhandy notwendig. Vor der Anschaffung sollte daher geprüft werden, ob ein Diensthandy für die Angestellten einen Mehrwert bietet oder ein vermeidbarer Kostenpunkt ist. Ablehnen darf ein Mitarbeiter ein solches Diensthandy übrigens nicht, wenn es ihm vom Arbeitgeber gestellt wird. Ebenso haben Angestellt keinen Anspruch auf die Ausstattung mit einem dienstlich zu nutzenden Mobilfunkgerät.

Praktisch ist ein Firmenhandy in erster Linie dann, wenn Mitarbeiter gar nicht oder nicht ausschließlich von einem Büro aus arbeiten und dadurch nicht permanent über ein Festnetztelefon am Arbeitsplatz erreichbar sind. Das trifft beispielsweise auf Mitarbeiter im Außendienst bei Kunden zu. Auch wenn ein Teil der Arbeitsleistung aus dem Home Office erbracht wird, kann ein solches Diensthandy sinnvoll sein.

Die Nutzung des Firmenhandys: Nur geschäftlich oder auch privat?

Eine weitere Frage, die sich bei der Anschaffung von Firmenhandys stellt, ist der Umfang der Nutzung durch die Mitarbeiter. Hier kann der Arbeitgeber festlegen, ob es zu einer rein dienstlichen oder zu einer dienstlichen und privaten Nutzung kommt. Soll ein Gerät sowohl während der Arbeit als auch privat genutzt werden, empfehlen sich Geräte mit zwei Slots für SIM-Karten. Dadurch lassen sich dienstliche und private Belange voneinander trennen, Mitarbeiter müssen jedoch nicht zwei Geräte nutzen.

Allerdings ist dabei auch der Datenschutz zu beachten. Je nach konkretem Anwendungsfall kann es dazu kommen, dass gewisse Apps und Dienste zu große Lücken für den Datenschutz aufweisen und daher auf dem Gerät auch privat nicht genutzt werden können. In solchen Fällen ist es sinnvoller, den Mitarbeitern das Firmenhandy nur für die dienstliche Nutzung bereitzustellen. Art um Umfang der zulässigen Nutzung müssen immer schriftlich festgehalten werden.

Muss man auf dem Diensthandy immer erreichbar sein?

Wer von seinem Arbeitgeber mit einem Firmenhandy ausgestattet wird, ist grundsätzlich jederzeit und überall erreichbar. Hier ist es wichtig, für eine klare Trennung zwischen Arbeitszeit und Freizeit zu sorgen. Auch wenn man ein Handy vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommt, muss man darüber nämlich nicht immer erreichbar sein. Die Erreichbarkeit muss lediglich während der Arbeitszeit sichergestellt werden.

In der zulässigen Mittagspause, nach Feierabend und an freien Tagen kann das Diensthandy ausgeschaltet werden. Das gilt auch für die Zeit von Urlaub und Krankentagen. Nutzt man ein Gerät mit dienstlicher und privater SIM-Karte, lässt sich die dienstliche SIM-Karte außerhalb der Arbeitszeit deaktivieren, so dass man in der Freizeit hierüber nicht erreichbar ist.

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