Die EU hat derzeit viele Tech-Firmen im Fokus und versucht diese zwingen, sich für den Wettbewerb zu öffnen. Die Liste ist lang, unter anderem ist Apple im Fokus. Das haben wir in der EU schon gespürt, es gibt Dritt-App-Stores und zahlreiche andere Änderungen. Nun hat die Europäische Union im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) zwei „Spezifikationsverfahren“ gegen Apple eingeleitet, in denen sie dem iPhone-Hersteller Anweisungen geben wird, wie er bestimmte, nicht speziell ausgeführte Interoperabilitätsbestimmungen der Marktgerechtigkeitsverordnung einhalten soll.
Wenn Apple die Anforderungen der Kommission nicht erfüllt, drohen dem Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 % seines weltweiten Jahresumsatzes. Im ersten Verfahren geht es um verschiedene Konnektivitätsfunktionen und -funktionen von iOS, die überwiegend für und von vernetzten Geräten verwendet werden. Die Kommission beabsichtigt, festzulegen, wie Apple eine effektive Interoperabilität mit Funktionen wie Benachrichtigungen, Gerätekopplung und Konnektivität gewährleisten wird.
Das zweite Verfahren konzentriert sich auf den Prozess, den Apple eingerichtet hat, um Interoperabilitätsanfragen von Entwicklern und Drittanbietern für iOS und iPadOS zu bearbeiten. Es ist laut der EU von entscheidender Bedeutung, dass der Anfrageprozess transparent, zeitnah und fair ist, damit alle Entwickler einen effektiven und vorhersehbaren Weg zur Interoperabilität haben und Innovationen ermöglichen können.
Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin für Wettbewerbspolitik: „Heute nutzen wir zum ersten Mal Spezifikationsverfahren im Rahmen des DMA, um Apple durch konstruktiven Dialog zur effektiven Einhaltung seiner Interoperabilitätsverpflichtungen zu führen. Wir konzentrieren uns darauf, faire und offene digitale Märkte sicherzustellen. Effektive Interoperabilität, beispielsweise mit Smartphones und ihren Betriebssystemen, spielt dabei eine wichtige Rolle. Dieser Prozess wird für Entwickler, Dritte und Apple Klarheit schaffen. Wir werden unseren Dialog mit Apple fortsetzen und Dritte konsultieren, um sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in der Praxis funktionieren und den Anforderungen der Unternehmen gerecht werden.“
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