Apple und E-Books: EU-Kommission stellt Kartelluntersuchung ein

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Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtliche Untersuchung gegen Apple im Bereich digitaler Bücher und Hörbücher beendet. Die Untersuchung begann bereits im Juni 2020 und konzentrierte sich auf zwei zentrale Aspekte: Zum einen ging es um Apples Vorgabe, das hauseigene In-App-Bezahlsystem zu nutzen. Zum anderen wurde untersucht, inwieweit Apple die Möglichkeiten von E-Book- und Hörbuch-Entwicklern einschränkte, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere Kaufoptionen außerhalb des App Stores zu informieren.

Parallel dazu liefen zwei weitere Untersuchungen, die sich mit ähnlichen Bedingungen im App Store befassten – eine im Bereich Musik-Streaming und eine weitere für Apps, die mit Apple-eigenen Diensten konkurrieren. Im März 2024 verhängte die Kommission eine Geldstrafe gegen Apple wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Musik-Streaming-Apps.

Die Situation änderte sich grundlegend, als Apple im Juni 2024 unter dem Digital Markets Act als sogenannter „Gatekeeper“ eingestuft wurde. Diese Einstufung verpflichtet das Unternehmen, App-Entwicklern die Nutzung alternativer Bezahlsysteme zu ermöglichen und sie nicht daran zu hindern, auf externe Kaufoptionen hinzuweisen.

Nach dem Rückzug der Beschwerde eines E-Book- und Hörbuch-Anbieters entschied die Kommission nun, die spezifische Untersuchung zu E-Book- und Hörbuch-Apps einzustellen. Die Kommission betont jedoch, dass die Einstellung der Untersuchung nicht bedeutet, dass die untersuchten Geschäftspraktiken mit EU-Wettbewerbsregeln konform sind. Sie wird die Geschäftspraktiken im europäischen Technologiesektor, einschließlich jener von Apple, weiterhin sowohl unter dem Digital Markets Act als auch unter den Wettbewerbsregeln überwachen.

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