Am 9. Dezember 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg eingereicht. Diese Klage markiert laut der Verbraucherschützer einen wichtigen Schritt für Millionen Facebook-Nutzer in Deutschland, die von einem Datenleck im Jahr 2021 betroffen waren.
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Urteil bereits festgelegt, dass Betroffenen für den Kontrollverlust über ihre persönlichen Daten ein Schadenersatz von etwa 100 Euro zusteht. Das Datenleck betraf weltweit 533 Millionen Facebook-Konten, davon etwa sechs Millionen in Deutschland.
Die gestohlenen Daten stellten ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Kriminelle konnten die erbeuteten Informationen für verschiedene illegale Aktivitäten nutzen, darunter Spam-Kampagnen, Phishing-Versuche und Identitätsdiebstahl.
Die jetzt eingereichte Sammelklage bietet Betroffenen mehrere Vorteile. Sie müssen keine eigenen Prozesskosten tragen und können sich voraussichtlich ab 2025 der Klage anschließen. Besonders wichtig ist, dass durch die Einreichung der Sammelklage die Verjährungsfrist zum Jahresende gestoppt wird. Weitere Informationen zur Klage gibt es unter sammelklagen.de/verfahren/facebook.
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