Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke klargestellt, dass sie kein Pfandsystem für lithiumhaltige Batterien einführen wird. Diese Entscheidung basiert auf einem Gutachten des Umweltbundesamtes, das die praktische Umsetzbarkeit eines solchen Systems untersucht hat.
Die Komplexität der Umsetzung eines Pfandsystems wird durch mehrere Faktoren bestimmt. Die technische Ausgestaltung der Rücknahme müsste alle beteiligten Akteure einbeziehen und gleichzeitig verbraucherfreundlich sein. Eine dauerhafte Kennzeichnung der Batterien und Geräte als Pfandgut wäre erforderlich. Zudem müsste, ähnlich wie bei Pfandflaschen, eine Rückgabe an allen Verkaufsstellen möglich sein. Dies würde eine zentrale Clearingstelle für die Abwicklung der Pfandbeträge erfordern.
Stattdessen setzt die Bundesregierung auf eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems im Rahmen des Batterierecht-Durchführungsgesetzes. Dieses verpflichtet Hersteller zur Einrichtung von Rücknahme- und Sammelsystemen. Händler müssen Altbatterien kostenlos von Endverbrauchern zurücknehmen. Die Hersteller stellen dafür spezielle Sammelbehälter bereit, die bei lithiumhaltigen Batterien besonderen Sicherheitsanforderungen entsprechen müssen.
Die Linke wies darauf hin, dass laut der Deutsche Umwelthilfen die aktuelle Sammelquote von Lithium-Ionen-Batterien bei nur 29 Prozent liegt. Die Bundesregierung plant daher, die Sammelquoten für Gerätealtbatterien schrittweise zu erhöhen und neue Quoten für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln einzuführen.
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