Rückgabe alter Elektrogeräte soll erleichtert werden

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Die deutsche Bundesregierung strebt an, die Rücknahme von alten Elektrogeräten in Supermärkten und Discountern, die seit dem Sommer 2022 prinzipiell möglich ist, weiter zu vereinfachen. Neue Vorschriften hierzu wurden am 9. Oktober 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet.

Laut einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums ist geplant, Sammelstellen in den Läden künftig einheitlich zu kennzeichnen, um es den Konsumenten zu erleichtern, diese zu lokalisieren. Die Erweiterung der Rückgabemöglichkeiten auf größere Geräte wird jedoch zunächst nicht umgesetzt.

Was man konkret angehen will: spezielle Sammelstellen für Einweg-E-Zigaretten. Da sollen die Konsumenten wohl so unterwegs sein, dass sie die Entsorgung nicht so ernst nehmen. Für die Sammlung der elektronischen Einweg-Zigaretten müssen Behältnisse beschafft werden. Es ist anzunehmen, dass Kioske oder Tankstellen analog zur Sammlung von Batterien ein Pappbehältnis im Verkaufsraum aufstellen und im Lager größere stabile Behältnisse haben. Internetrecherchen zeigen, dass hierfür Kosten in Höhe von rund 35 Euro


entstehen.

Die Neuregelung der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nimmt sich zweier wesentlicher Schwierigkeiten an: Einerseits wird das Ziel verfolgt, die von der EU vorgeschriebenen Sammelquoten zu erreichen, was bisher nicht gelungen ist und somit eine Erhöhung der gesammelten Mengen erfordert.

Andererseits soll das Risiko von Bränden verringert werden, die durch Lithium-Batterien entstehen können. Diese Batterien sind zunehmend fest in elektronischen Geräten verbaut. Die aktuelle Gesetzesnovelle zielt darauf ab, beide Probleme zu adressieren. Sie beinhaltet Maßnahmen zur verbesserten Entfernung von Lithium-Batterien an kommunalen Sammelstellen sowie zur Intensivierung und Vereinheitlichung der Verbraucheraufklärung, um eine höhere Trennrate bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten zu erreichen.

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