User Rights GmbH: Ers­te na­tio­na­le Streit­bei­le­gungs­stel­le für On­line-Platt­for­men nimmt ihre Arbeit auf

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In Deutschland gibt es die erste zertifizierte na­tio­na­le Streit­bei­le­gungs­stel­le für On­line-Platt­for­men. Die User Rights GmbH mit Sitz in Berlin war die erste Organisation, die einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste der Bundesnetzagentur eingereicht hatte.

Die außergerichtliche Streitbeilegung bei einer zertifizierten Stelle bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, Konflikte zwischen Nutzern und Online-Plattformen zu lösen. Nutzer können sich beispielsweise an diese zertifizierten Organisationen wenden, wenn sie die Entscheidung einer Online-Plattform bezüglich der Löschung von Inhalten oder der Einschränkung bzw. Sperrung eines Accounts überprüfen lassen möchten.

In solchen und ähnlichen Fällen agieren die außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen unabhängig und unparteiisch als Vermittler zwischen den Nutzern und den Online-Plattformen. Die Kosten für diese Streitbeilegung werden von den Online-Plattformen getragen, sodass für die Nutzer keine oder nur geringe Gebühren anfallen.

Es werden zwei verschiedene Arten von Beschwerden unterschieden: Wenn eine Person von der Entscheidung der Online-Plattform selbst betroffen ist, kann diese Maßnahme überprüft werden. Beispielsweise können eigene gelöschte Inhalte durch die Organisation geprüft werden.

Die andere Konstellation betrifft das Unterlassen nach einer Meldung. Wenn eine Person den Beitrag eines Dritten gemeldet hat, weil dieser mutmaßlich rechtswidrig ist oder gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, und die Plattform nichts unternimmt, wird überprüft, ob die Plattform hätte handeln müssen.

Derzeit werden Beschwerden zu Instagram, TikTok und LinkedIn angenommen. In den kommenden Monaten wird die Arbeit auch auf weitere Social-Media-Plattformen ausgeweitet.

Folgende Bereiche liegen außerhalb der Zuständigkeit von User Rights:

Straftaten gegen Minderjährige; Jugendschutz


Pornographie


Gewalt, wie bspw. Menschenschmuggel, Ausbeutung von Menschen, etc.


Verstöße gegen den Datenschutz


Verstöße gegen das geistige Eigentum


Unzulässige Beschränkung des Zugangs zur Plattform oder zu Inhalten


Koordinierte Schädigung (z.B. Bots oder Gruppen)


Tierschutzverstöße


Betrug, wie bspw. Phishing oder unechte Nutzerbewertungen


Unsichere Produkte, wie bspw. Waffen oder Drogen

„Die Zertifizierung der ersten außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle in Deutschland ist ein wichtiger Schritt, die Regeln des DSA in Deutschland konsequent umzusetzen“, sagt Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur. „Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine einfache und schnelle Möglichkeit für Nutzer, sich gegen Entscheidungen von Online-Plattformen zu wehren. Dies gilt, wenn illegale Inhalte nicht gelöscht, Accounts gesperrt oder eben nicht gesperrt werden.“

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