Im Gespräch ist seit Jahren, dass Hersteller länger Ersatzteile für Geräte vorhalten sollen. Zumindest bei Smartphones und Tablets gibt’s nun einen weiteren Durchbruch. Die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben sich auf neue Ökodesign-Regeln für Smartphones, Tablets, Mobiltelefone und schnurlose Telefone geeinigt.
Erstmals müssen die Hersteller dieser Produkte nun bestimmte Ersatzteile (z. B. Displays und Akkus) und Reparaturinformationen zur Verfügung stellen und 5 Jahre Software-Updates gewährleisten (wie das aussehen soll, dürfte spannend zu sehen sein). Software-Updates dürfen gleichzeitig nicht dazu führen, dass die Hardware beeinträchtigt wird. Ferner werden die Rechte von Unternehmen, die Smartphones und Tablets professionell wiederaufbereiten, mit der neuen Verordnung gestärkt.
Laut Europäischer Kommission reduziert die neue Ökodesign-Verordnung, zusammen mit der zukünftigen Energielabel-Verordnung, den Primärenergieverbrauch der betroffenen Produkte im Jahr 2030 EU-weit um 13,9 TWh. Die neuen Anforderungen treten nach ihrer Verabschiedung durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr in Kraft und gelten nach einer Übergangszeit von 21 Monaten für alle in der EU verkauften Geräte.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Die Verhandlungen sind ein großer Erfolg und ein weiterer Schritt in Richtung einer gelebten Kreislaufwirtschaft, im Einklang mit dem Koalitionsvertrag. Mit den neuen Verordnungen vereinfachen wir die Reparatur und die Wiederaufbereitung von Smartphones und Tablets und verlängern so ihre Nutzungsdauer. Gleichzeitig haben wir mit den künftigen Produktanforderungen einen guten Ausgleich zwischen den Interessen der Wirtschaft und des Klimaschutzes gefunden.“
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Foto von Kilian Seiler auf Unsplash.com