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Kraftstoffanbieter mit einem Netzwerk von mindestens 200 öffentlichen Tankstellen werden laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der eine Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes vorsieht, verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 auf jedem Tankstellengelände mindestens eine Schnellladesäule zu installieren. Klar, muss natürlich noch abgenickt werden.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass mit dem Fortschritt der Elektromobilität und dem Ziel, bis 2030 fünfzehn Millionen Elektroautos zu erreichen, ein signifikanter Anstieg bei der Nachfrage nach Lademöglichkeiten zu erwarten ist. Daher seien auch regulatorische Maßnahmen geplant, um diese Nachfrage zu bewältigen.
Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, ab 2028 einen wesentlichen Teil der öffentlichen Tankstellen mit Schnellladestationen auszustatten. Dies soll über den Planungshorizont des Deutschlandnetzes von 2025 hinausgehen, um den Ausbau einer bedarfsgerechten und flächendeckenden Ladeinfrastruktur zu fördern und das Vertrauen in die Elektromobilität zu stärken, wie es im Entwurf dargelegt wird.
Der Gesetzentwurf sieht zudem einen Flexibilisierungsmechanismus vor, der es den betroffenen Tankstellenbetreibern ermöglicht, bis zu 50 Prozent der vorgeschriebenen Ladepunkte nach eigenen wirtschaftlichen Überlegungen oder unter Beachtung von lokalen Besonderheiten zu planen. Diese Ladepunkte können entweder an einem anderen Standort der gleichen Tankstellenkette oder innerhalb eines Radius von 1.000 Metern eingerichtet werden.
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