Apple: Drittanbieter-Auflagen für den App Store werden entschärft

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Apple App Store

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Erneut ist es die Europäische Union, für die Apple seine Richtlinien ändern oder besser >>lockern<< muss. So sind die Regeln für den App Store nun dahingehend angepasst worden, dass sie wieder mehr Freiheiten für Drittanbieter ermöglichen. Links auf Angebote sind demnach genauso wieder möglich, wie die Tatsache, dass jederlei Form von Drittanbieter-Software beworben werden kann. Hierbei beziehe man sich auch auf solche Apps, die sich nur über alternative Plattformen herunterladen und installieren lassen.

Dabei muss der Anbieter weder auf das Wording noch auf sonstige Formulierungen achten, mit der jene Informationen angeboten werden. Doch nicht nur inhaltlich, auch finanziell ändert sich etwas. Dennoch: Tim Sweeney von Epic ist natürlich empört: „In der Europäischen Union, wo das neue DMA-Gesetz den Wettbewerb zwischen den App-Stores öffnet, setzt Apple seine böswillige Compliance fort, indem es eine illegale neue Junk-Gebühr von 15 % für Benutzer erhebt, die zu konkurrierenden Stores wechseln, und den Handel auf diesen konkurrierenden Stores überwacht. Aufgrund der Bedingungen von Apple ist es für Entwickler völlig unwirtschaftlich, ihre Apps sowohl über den Apple App Store als auch über konkurrierende iOS-App-Stores zu vertreiben. Neueinsteiger auf dem App-Store-Markt haben dadurch keine Chance, durch bessere Bedingungen im Wettbewerb zu bestehen und organisch zu wachsen.

Als Reaktion auf die Ankündigung der Europäischen Kommission im Juni nehmen wir die folgenden Änderungen an Apples Digital Markets Act Compliance-Plan vor. Wir führen aktualisierte Bedingungen ein, die diesen Herbst für Entwickler mit Apps in den App Store-Storefronts der Europäischen Union gelten, die die StoreKit External Purchase Link Entitlement verwenden. Wichtige Änderungen umfassen:

– Entwickler können Angebote für Käufe, die an einem Ziel ihrer Wahl verfügbar sind, kommunizieren und bewerben. Das Ziel kann ein alternativer App-Marktplatz, eine andere App oder eine Website sein und kann außerhalb der App oder über eine Webansicht, die in der App erscheint, aufgerufen werden.


– Entwickler können innerhalb ihrer Apps die Kommunikation und Werbung für Angebote gestalten und ausführen. Dies umfasst die Bereitstellung von Informationen über Preise von Abonnements oder anderen Angeboten, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der App verfügbar sind, sowie Erklärungen oder Anweisungen, wie man sich für Angebote außerhalb der Anwendung anmelden kann. Diese Kommunikation muss genaue Informationen über die digitalen Waren oder Dienstleistungen, die zum Kauf angeboten werden, enthalten.


– Entwickler können einen aktiven Link verwenden, der angetippt, angeklickt oder gescannt werden kann, um Benutzer zu ihrem Ziel zu führen.


– Entwickler können beliebig viele URLs verwenden, ohne diese in der Info.plist der App anzugeben.


Links mit Parametern, Weiterleitungen und Zwischenlinks zu Landing Pages sind erlaubt.


– Aktualisierte Geschäftsbedingungen für Apps mit der External Purchase Link Entitlement werden eingeführt, um die Änderungen an diesen Funktionen zu berücksichtigen.

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