Die Deutsche Telekom verändert die Herangehensweise an Smartphones mit Branding. Ein generelles Branding über die Firmware gibt es demnach nicht mehr. Die Deutsche Telekom schreibt unter anderem in ihrer Ankündigung: „Die Firmware der Smartphone-Hersteller, unter anderem Samsung, Huawei, Sony, LG oder HTC wurden in der Vergangenheit immer nachträglich modifiziert, um nützliche Anwendungen für den Mobilfunkkunden – also euch – bereitzustellen„. Wobei „nützliche Anwendungen“ eine andere Schreibweise für Bloatware ist.
Die Telekom geht jetzt den Weg über die Erkennung per SIM, auch andere Mobilfunkanbieter wie Vodafone testen dies bereits. Wird eine Telekom-SIM erkannt, so werden dem Nutzer beim Start Anwendungen angeboten, die er installieren kann, er ist aber nicht verpflichtet. Was sich der Kunde dadurch versprechen kann? Auf jeden Fall schnellere Updates durch die Hersteller, da diese im Nachgang nicht mehr angepasst werden müssen.
Danke Kai
-> Zum Beitrag Deutsche Telekom: Keine Bloatware mehr in Android-Firmware für schnellere Updates
Samsung und die AI hinter Bixby – das ist wohl der größte Streitpunkt aktuell bei den Smartphones des südkoreanischen Herstellers. Und das liegt nicht nur an diesem dedizierten Bixby-Button der auch wieder beim Galaxy S9 und S9+ mit an Bord ist.
Obwohl der Sprachassistent noch keinen Fetzen deutsch spricht, weitet Samsung das Angebot von Bixby aus und bringt die AI nun auch auf die gestern vorgestellten neuen QLED-Fernseher anstatt sich vorher mit den Sprachen auseinander zu setzen. Bislang kann Bixby lediglich Englisch, Chinesisch und Koreanisch.
Schon Ende 2017 sollte der Sprachassistent der deutschen Sprache mächtig sein, woraus aber bislang immer noch nichts wurde. Eventuell ist dies auch ein Grund für Samsungs neueste Errungenschaft in Sachen Bixby. Denn Samsung erwirbt das Startup Kngine welches bereits 2013 in Ägypten gegründet wurde und startete. Auf der Website des Unternehmen erklärt man das die Engine für künstliche Intelligenz das Internet,
Unternehmensdokumente, Bücher, FAQs und sogar Kundendienstprotokolle durchsucht um möglichst akkurat zu sein. Dabei versucht die KI wie ein menschliches Gehirn zu funktionieren.
Dabei werden die Fragen in Teilfragen aufgeteilt bevor ein Lösungsplan erstellt wird. Anschließend werden nach diesem Plan die Antworten gesucht um dann die plausibelste Antwort auf die Frage zu stellen. Spannend wie ihr mich fragt, Mal sehen was Samsung mit Bixby noch so vor hat. Deutsch dürfte aber ganz oben auf der Agenda stehen.
Die Google Suche ist ein mächtiges Tool, um im Internet nach Informationen zu suchen. Viele von uns schreiben beim Suchen nicht einfach nur ein paar Schlagwörter in das Textfeld, sondern formulieren eine Frage. Diese muss jedoch nicht immer eindeutig sein und kann viele verschiedene Antworten haben, je nachdem in welchem Kontext man diese stellt. Der Mensch kann Fragen im Kontext erkennen und die passende Antwort geben, eine Suchmaschine nicht immer. Genau dieses Problem versucht Google zukünftig besser in den Griff zu kriegen.
Im hauseigenen Blog informiert man , wie man die Thematik in Zukunft angehen möchte. Viele von euch kennen sicherlich die Boxen über den Suchergebnissen, die verschiedene Antworten auf eure Suche hervorheben, sogenannte Featured Snippets. In genau diesen Snippets möchte der Konzern aus Mountain View gestellte Fragen beantworten, und zwar so, dass die verschiedenen Bedeutungen der Frage beantwortet werden, wie im folgenden Beispiel zu sehen ist.
Mit diesen Änderungen versucht Google euch passendere Antworten zu geben und Informationen schneller zugänglich zu machen. Wie bei Google üblich ist diese Änderung in Deutschland noch nicht verfügbar, es sei denn, ihr habt die Suche auf Englisch eingestellt. Es wird sicherlich auch noch eine Weile dauern, bis wir auch hierzulande davon profitieren können.
-> Zum Beitrag Google will die Beantwortung von Fragen in der Suche verbessern
Die Amazon Dashbuttons waren hier im Blog schon einige Male Thema. Natürlich einmal aus Sicht der technischen Neuerung, bzw. die Diskussion rund um diese – und dann war da natürlich auch die Verbraucherzentrale, die das Recht des deutschen Verbrauchers mit Füßen getreten sah. Und das Landgericht München (Az.: 12 O 730/17) sieht dies auch so, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt.
Dash Buttons sollen in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Dabei ist ein Dash Button allein auf Waren einer bestimmten Marke festgelegt. Das konkrete Produkt wird vom Nutzer über die Amazon Shopping App festgelegt.
Nach Installation des Geräts und dessen Verbindung mit dem heimischen WLAN wird die Bestellung des Produkts unmittelbar durch einen Druck auf den Dash Button ausgelöst. Dieser Zeitpunkt kann Monate nach der Produktauswahl liegen. Wer die App nicht zur Hand hat, erfährt jedoch auch bei gutem Gedächtnis nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wurde. Denn Amazon behält sich per AGB vor, einen anderen Preis zu verlangen oder sogar eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt
Die Verbraucherzentrale NRW sieht in dieser Ausgestaltung des Dash Buttons Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten, die Verbraucher im Internet gerade davor beschützen sollen, die Katze im Sack zu kaufen. Bereits 2016 begann der Rechtsstreit.
Der Richterspruch stellt laut Verbraucherzentrale klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“, mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Landgericht zudem als unzulässig.
Allerdings: Der Richterspruch des Landgerichts München ist noch nichts rechtskräftig. Amazon kann also noch Berufung einlegen. Sofern das Urteil aber rechtskräftig wird, müsste Amazon das Konstrukt in Deutschland anders realisieren. Die Urteilsbegründung ist bisher nicht einsehbar.
Update 1.3, 21:00 Uhr. Wir haben ein Statement von Amazon bekommen.
„Innovation steht im Mittelpunkt unserer andauernden Mission, das Einkaufserlebnis für Amazon-Kunden auf der ganzen Welt zu verbessern. Dash Buttons sind ein Paradebeispiel dafür und bieten dem Kunden eine völlig neue und besonders komfortable Möglichkeit, Dinge des täglichen Bedarfs zu bestellen. Der Schutz der Kundenrechte ist uns sehr wichtig und wird durch den Dash Button gewährleistet. Wir sind davon überzeugt, dass der Dash Button und die dazugehörige App im Einklang mit der deutschen Gesetzgebung stehen und dass es dem Kunden erlaubt sein sollte, selbst eine informierte Entscheidung darüber zu treffen, wie er einkaufen will. Das Feedback, das wir in Deutschland und Österreich erhalten haben, zeigt, dass die Kunden diese neue und innovative Art des Einkaufs schätzen. Daher werden wir gegen die Entscheidung des Landgerichts München Berufung einlegen.“
-> Zum Beitrag (UPDATE)Amazon Dashbutton verstößt gegen deutsches Verbraucherrecht
Seit ein paar Tagen erhält das Galaxy Tab S2, also das SM-T710, SM-T810 und die dazugehörigen LTE Versionen, ein Update via Samsungs PC Software Smart Switch angeboten, welches gut 425 MB Groß ist.
Seit heute verteilt Samsung das Update auch OTA, also über das Tablet direkt. Wie bereits erwähnt ist es knapp 425 MB groß, wurde am 5. Februar kompiliert und hört auf die Buildnummer DRB1 am Ende. Im Changelog wird außer dem Standardtext nichts weiter angezeigt.
Allem Anschein nach, liefert das Update lediglich den Sicherheitspatch von Januar 2018 und keine weiteren Auffälligkeiten. Lediglich ist gut gesagt da der Sicherheitspatch wie beim Galaxy Tab S3 auch, vor dem Update auf August 2017 festhing. Immerhin ist das letzte Update bereits vier Monate her.
Eine ganz schön lange Zeit wenn man bedenkt wie viele Sicherheitspatches man in der Zwischenzeit verpasst hat. In jedem Update werden zig Sicherheitslücken gestopft, die das Tab S2 der ersten Generation nun alle auf einmal erhalten hat.
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