Apex Launcher: Android-Launcher kehrt mit großem Update zurück

Totgesagte leben länger, so sagt man. Der Apex Launcher war vor gefühlt 100 Jahren eine gute Alternative zu anderen Launchern auf der Android-Plattform. Irgendwann zog der Wettbewerb vorbei. Ob nun Klassiker wie der Nova Launcher, neuere Lösungen wie der Action Launcher oder die diversen Ports des Pixel Launchers. Und dann war ganz lange Zeit Schicht im Schacht, keine Entwicklung. Prinzipiell nicht ganz schlimm, wenn alles läuft.

Aber beim Apex Launcher passierte wirklich so gar nichts, zwei Jahre lang. Im Mai 2017 dann die nebulöse Rückkehr. Nun der erste große Schritt auf die Version 4.0, hier hat man für alle, die am Beta-Programm teilnehmen, am 20. Juni ein Update verteilt. Schaut man sich die Bewertungen im Play Store an, dann kann es wohl zu Abstürzen kommen. Komische Eigenschaft von Nutzern, eine Betaversion zu testen, dieses Feedback aber nicht in den dazugehörigen Gruppen zu melden, sondern im Play Store.

Wie immer gibt es noch die kostenfreie und die kostenpflichtige Version des Launchers, wobei es zum jetzigen Zeitpunkt so aussieht als können ehemalige Käufer das Update kostenlos nutzen, zumindest wurde mir mit der Beta des Apex Launchers mein vor Jahren getätigter Kauf der Vollversion anerkannt. Kann natürlich sein, dass das nur während der Betaphase der Fall ist.

Die noch englischsprachige Betaversion des Apex-Launchers bietet zahlreiche Einstellungsmöglichkeiten und lief auf Android 8.1 Oreo bei mir ohne großartige Hänger – und es lässt sich wirklich recht viel einstellen – vom Dock über die Ordner, Gesten und vieles mehr. Abgesehen vom Beta-Status, der natürlich eine gewisse Unfertigkeit präsentiert, ein auf den ersten Blick rundes Update, welches den Apex Launcher wieder mehr in die Spur bringt.

Aber – und das muss man eben auch sehen – es gibt zahlreiche andere Launcher. Und ich bin eben ein Spielkind, ein Ausprobierer, der x Launcher installiert und ausprobiert, weil ich eben auch darüber blogge. Die meisten werden sich sicher irgendwann mal für eine Lösung entscheiden, die dann ewig lange genutzt wird. Falls aber nicht, ihr also auch gerne ausprobiert, dann gibt es mit dem Apex Launcher in seiner neuen (Beta-)Version wieder frisches Futter.

Apex Launcher (Kostenlos, Google Play) →

-> Zum Beitrag Apex Launcher: Android-Launcher kehrt mit großem Update zurück

-> Zum Blog Caschys Blog

Unser Feedsponsor:


Continue reading “Apex Launcher: Android-Launcher kehrt mit großem Update zurück”

E.ON Plus: Zum Strom- oder Gastarif gibt es nun passende Smart Home-Hardware im Paket

Die ganze Smart Home-Geschichte steckt immer noch in den Kinderschuhen. Natürlich kann der gewillte Nutzer sein Zuhause smart machen, er steht aber auch heute noch vor den Hürden der Kompatibilität der einzelnen Geräte untereinander. Die Deutsche Telekom bietet mit Magenta Smart Home eine Lösung, die Hersteller übergreifend funktioniert, alle angebotenen Produkte sind miteinander kompatibel. Einen sehr ähnlichen Weg geht E.ON nun mit E.ON Plus, verzichtet allerdings anscheinend auf eine zentrale Steuerungs-App.

E.ON Plus kombiniert einen Strom- oder Gastarif mit zusätzlichen Komponenten. Neben der Wahl der Laufzeit gibt es eben auch die Möglichkeit, Smart Home-Komponenten zu erwerben. Diese werden dann monatlich bezahlt, manche haben eine Mindestlaufzeit (muss sich ja auch für den Anbieter irgendwie rechnen…). Zur Auswahl stehen aktuell diverse Philips Hue-Produkte sowie Heizungsprodukte von tado°.

Nimmt man entsprechende Produkte in sein E.ON Plus-Paket auf, sinkt der Paketpreis zudem um bis zu 15 Prozent. E.ON sieht das Ganze als einfachen und günstigen Einstieg in das Smart Home. Sehe ich ein bisschen anders, alleine die Konfigurationsseite wirkt schon völlig kompliziert. Und preislich attraktiv ist die Hardware auch nicht in allen Fällen, da kann ein Einmalkauf lohnender sein.

Hinzu kommt, dass man eben nur die Produkte dazu erwirbt, es keine simple Verknüpfung über eine E.ON-App oder ähnliches gibt, sondern die Original-Apps der Anbieter genutzt werden müssen. Die Telekom stellt im Vergleich eine eigene App bereit, die sich auch einfach bedienen lässt, allerdings zahlt man dafür auch monatlich, zusätzlich zur Hardware.

Ob das E.ON-Angebot für Euch passend ist, könnt Ihr auf dieser Seite herausfinden. In meinen Augen ein guter Ansatz, der verhältnismäßig schlecht umgesetzt wurde. Oder einfach das Potential nicht ausgeschöpft wurde, um etwas schnell auf den Markt zu bringen, denn weitere Angebotsmodule sollen in der nächsten Zeit folgen. Was sagt Ihr zu E.ON Plus?


Continue reading “E.ON Plus: Zum Strom- oder Gastarif gibt es nun passende Smart Home-Hardware im Paket”

Sony SF-G-Serie: SD-Karten mit schneller Schreibleistung ab März verfügbar

Speicherkarten, das sind die kleinen Dinger, die man meist kauft und dann in sein Smartphone steckt, ohne sich groß weiter darum zu kümmern. Aber es gibt auch Bereiche, in denen es besonders auf die Performance des Speichermediums ankommt, bei professioneller Fotografie oder Filmaufnahmen. Hier kommt nun Sony mit einem besonders schnellem Exemplar ins Spiel. Die Karten der SF-G-Serie liefern mit bis zu 299 Megabyte pro Sekunde eine sehr schnelle Schreibleistung, so können auch Serienaufnahmen ohne Buffering abgespeichert werden oder 4K-Aufnahmen landen zuverlässig und schnell auf dem Speichermedium.

Auch das Auslesen der Karten geht flott vonstatten. 300 Megabyte pro Sekunde können gelesen werden. Damit dies auch tatsächlich möglich ist, wird es auch ein passendes Lesegerät für die Karten geben. Das ab April verfügbare MRW-S1 kommt dabei mit einem SuperSpeed-USB-Port (USB3.1 Gen.1 – Standard A), kann aber Daten auch kabellos auf einen PC übertragen.

Die Karten selbst sind widerstandsfähig, sie kommen wasserdicht und mit einem Anti-Statik-Schutz daher. Verfügbar sind sie ab März mit Speicherkapazitäten von 32 GB, 64 GB und 128 GB. Sony nennt allerdings noch keinen Preis, weder für die Karten selbst, noch für das Lesegerät.

Gelöschte Bilder sollen mit den Karten auch der Vergangenheit angehören. „File Rescue“ nennt sich die kostenlos verfügbare Software, die gelöschte Dateien im RAW- oder 4K XAVC-S-Format wiederherstellen kann. Für Nutzer von digitalen Spiegelreflex- oder spiegellosen Kameras dürften die neuen Karten eine interessante Option darstellen, beziehungsweise eigentlich für jeden, dem Speicherkarten bislang zu langsam waren.

Unser Feed-Sponsor:


Banner


Continue reading “Sony SF-G-Serie: SD-Karten mit schneller Schreibleistung ab März verfügbar”

EU vs. Google, Facebook, Youtube: 20 Jahre Leistungsschutz für Musik-Labels und Verlage

20 Jahre Leistungsschutz für Musik-Labels und Verlage
Die EU hilft Presseverlagen und Musikindustrie: Sie sollen das Recht bekommen, für ihre von Google, Facebook oder Youtube verbreiteten Inhalte 20 Jahre lang eine Vergütung einzufordern.

„Wir wollen 20 Jahre Leistungsschutz. Verleger bekommen damit die Möglichkeit, auch dann eine Entschädigung einzufordern, wenn sie ihre Inhalte erst Jahre später bei Google oder auf einer anderen Internetplattform entdecken“, so ein hochrangiger EU-Beamter heute im „Handelsblatt“.

Die EU-Kommission geht damit deutlich über die deutschen Vorschriften hinaus. Im deutschen Recht ist nur ein Leistungsschutz von einem Jahr für Online-Inhalte vorgesehen. Der neue EU-Leistungsschutz ist ein Element eines Gesetzentwurfs zum Urheberrecht, den EU-Kommissar Günther Oettinger am 21. September vorlegen will.

Ihm zufolge sollen Internetunternehmen wie Google dazu verpflichtet werden, mit Rechteinhabern „Verträge über die Nutzung ihrer Inhalte abzuschließen“, heißt es in einem mehr als 180 Seiten starken Arbeitsdokument der EU-Kommission, das dem „Handelsblatt“ vorliegt. Für Verleger eröffne dies die Möglichkeit, „eine Entlohnung für die Nutzung ihrer Inhalte zu bekommen“. Deutsche Zeitungs- und Zeitschriftenverlage streiten schon seit Jahren mit Google, weil der Internetkonzern für deutsche Presseauszüge nicht zahlen will, die er auf der Suchmaschine verbreitet.


Foto: Youtube Music Screenshot

Continue reading “EU vs. Google, Facebook, Youtube: 20 Jahre Leistungsschutz für Musik-Labels und Verlage”

Este sitio web utiliza cookies para que usted tenga la mejor experiencia de usuario. Si continúa navegando está dando su consentimiento para la aceptación de las mencionadas cookies y la aceptación de nuestra política de cookies, pinche el enlace para mayor información.

ACEPTAR
Aviso de cookies