Lenovo Horizon 2: Neues Monster für den Couchtisch kommt mit 2K-Auflösung

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Erst im Sommer 2013 kam die erste Version des IdeaCentre Horizon bei uns in den Handel. Ob man sich die jetzt noch für das Wohnzimmer gönnt, bleibt euch überlassen: Die neue Version ist in den Startlöchern, wird den Handel jedoch frühestens im Juli erreichen. Lenovo wird dann zwei Varianten anbieten, eine davon mit 2K-Auflösung des 27″-Displays: 2.560 x 1.440 Pixel. Die andere Version behält die “reguläre” FullHD-Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln bei.

Der Horizon 2 ist mit 19,5mm deutlich dünner als die als die (noch) aktuelle Version, arbeitet mit einem i7-Prozessor und verfügt über bis zu 8 GB RAM und eine 500GB-Festplatte, wahlweise als traditionelle HD oder aber als SSHD mit 8 GB SSD Cache. 7,655 wiegt der Horizon 2, der außerdem über Bluetooth 4.0, WiFi (ac inklusive) verfügt. Drei USB-3.0-Anschlüsse und HDMI sind ebenfalls an Bord.

Neuigkeiten gibt es auch beim User Interface Aura. Über NFC können Android-Smartphone eng mit dem Rechner verzahnt werden. Mit Hilfe der entsprechenden App können zum Beispiel Bilder durch das Schütteln des Handys auf das Display des Horizon 2 “geworfen” werden. Wem das zu hektisch ist, kann das Telefon auch auf dem Screen ablegen. Auf dem Smartphone geschossene Bilder können so auf dem Horizon 2 bearbeitet und auch direkt in die sozialen Netzwerke verteilt werden, zum Beispiel auf Facebook.

Auch die Batterieleistung der neuen Horizon-Generation wird besser. Knapp vier Stunden soll man den All-In-One, der sich dank Standfuß auch ganz regulär auf dem Schreibtisch einsetzen lässt, ohne Stromkabel nutzen können.

Der Startpreis liegt bei 1.799 Euro.

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Porno-Abmahnung: Staatsanwaltschaft überprüft Aussagen über Herkunft der IP-Adressen

Bereits gestern berichteten wir über die neusten Erkenntnisse in Sachen “Porno-Abmahnung“. Zehntausende Nutzer haben eine Abmahnung erhalten, da sie angeblich diverse Filme über das Portal RedTube geschaut haben. Im Blickpunkt der ganzen Abmahnerei: wie sind die Abmahner überhaupt an die IP-Adresse gekommen? Bestandteil soll die Software GLADII 1.1.3 gewesen sein, die angeblich fehlerfrei ermitteln kann. Diese Aussage steht nun im Fokus der Staatsanwaltschaft Köln, wie diese gegenüber dem Sender n24 mitgeteilt hat.

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Hier berichteten wir über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, bis dato war unklar, gegen wen konkret ermittelt wird. Gegenstand dieses Ermittlungsverfahrens ist augenscheinlich eine mögliche falsche eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters der Firma itGuards Inc.. Dieser hatte im Rahmen dieser eidesstattlichen Versicherung angegeben, dass das Programm GLADII 1.1.3 fehlerfrei funktionieren würde und die IP-Adressen mit Hilfe dieser Software ermittelt wurden.

Wer sich in die Thematik eingelesen hat, der wird feststellen, dass an dieser Aussage definitiv Zweifel bestehen dürfen. Rechtlicher Hintergrund: Die Auskunftsbeschlüsse gegen die Telekom sind in Eilverfahren ergangen, so dass es in diesen Fällen nicht möglich ist, Zeugen (Beweismittel) zu laden. Im Rahmen dieser einstweiligen Verfügungsverfahren ist es nicht notwendig, etwas zu beweisen, sondern ausreichend ist bereits die Glaubhaftmachung. Zu den Mitteln der Glaubhaftmachung gehört die Abgabe eidesstattlicher Versicherungen, da sich der Erklärende durch diese in den strafrechtlich relevanten Bereich begibt, wenn und soweit die Erklärung falsch ist.

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