Google geht gegen Irreführung der Benutzer vor und hat seine „Spam-Richtlinien“ aktualisiert. Im Play Store ist es fortan untersagt, die Beschreibung von Anwendungen mit „Keywords“ zu füllen, um vom Suchalgorithmus bevorzugt zu werden. Außerdem dürfen Entwickler keine Zitate von – selbstverständlich höchst zufriedenen – Nutzern in den Text einbauen. Werbung für weitere Apps des eigenen Portfolios ist ebenfalls untersagt.
Der Play Store ist die zentrale Anlaufstelle für Anwendungen und weitere Inhalte für Android und bietet unter anderem Apps in verschiedenen Kategorien kostenlos oder zum Kauf an. Das Angebot ist mittlerweile so üppig, dass Entwickler zunehmend versuchen, ihre Anwendungen auf unlauterem Wege zu pushen, um besser und vor allem häufiger wahrgenommen zu werden. In Mountain View kommt dies weniger gut an, weswegen man sich bei Google entschlossen hat, die Spielregeln dahingehend anzupassen.
Der Konzern hat infolgedessen die „Spam-Richtlinien“ des Play Stores aktualisiert und droht bei Verstoß gegen diese, Apps aus dem Distributionskanal zu entfernen. In der Beschreibung soll die Anwendung lediglich kurz vorgestellt und die wichtigsten Features unterstrichen werden; sich wiederholende Schlüsselwörter – insbesondere solche, die wenig bis nichts mit dem Angebot zu tun haben – werden nicht geduldet.
Schlüsselwörter: Game, Spiel, Games, Spiele, lustig, Kind, Kinder, Kid, Kids, Puzzle, Puzzle Spiel, Sound, Schildkröte, Seeschildkröte, Schildkröten, Schildkröte, Panzer, Panzertier, Schild, Schildkröte
Eine simple Aneinanderreihung von potentiellen Suchbegriffen, um häufiger gefunden zu werden, ist fortan offiziell untersagt. Die Verwendung von Begriffen, die nicht im Zusammenhang mit der propagierten Anwendung stehen, ist ebenfalls nicht gestattet. Ein Beispiel verdeutlicht das pointiert:
Das Spiel macht genauso süchtig wie Angry Birds, ist sozialer als Facebook und Twitter und verfügt über einen Soundtrack, der an Katy Perry und Lady Gaga erinnert.
Schlüsselwörter: Angry Birds, Facebook, Twitter, Katy Perry, Lady Gaga
Ebenfalls nicht mehr in der App-Beschreibung erlaubt, sind Nutzer-Zitate aus Rezensionen. Denn Google will, dass sich jeder selbst ein Bild von der Anwendung macht beziehungsweise auf die tatsächlichen Bewertungen des Play Stores blickt und nicht nur handverlesenen Kritiken zu Rate zieht. Ferner dürfen Entwickler nicht auf weitere Angebote aus dem eigenen Portfolio verweisen.
Rot = von Google nicht gerne gesehen und fortan verboten
Was haltet ihr davon, dass Google dem Play Store striktere Regeln verpasst und kennt ihr Apps beziehungsweise Entwickler, die auf solche Mittel zurückgreifen? Schreibt es uns in den Kommentaren.
Quelle: Google Support via Giga
Danke: androidnext