Kontaktnachverfolgung: Deutsche Behörden haben in über 100 Fällen Daten aus Kontaktlisten erhoben

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Laut einer bundesweiten ZDFheute-Umfrage sollen seit der Einführung der Kontakterfassung in Deutschland in über 100 Fällen Daten aus Corona-Kontaktlisten durch deutsche Strafverfolgungsbehörden erhoben worden sein. Darunter fallen auch mindestens fünf Erhebungen, die angefallen sind, nachdem das Infektionsschutzgesetz dahingehend verschärft worden ist, dass die Verwendung der Daten zu anderen Zwecken als der Kontaktnachverfolgung als verboten gilt. Wie das ZDF berichtet, dürften die Zahlen aber noch deutlich höher liegen, da entsprechende Datenabfragen bei Staatsanwaltschaften nicht speziell erfasst werden, sondern man sich hierbei meist auf die Erinnerungen der beteiligten Beamten verlassen muss.

Während die Datenschützer des Landes ganz klar den Kurs vertreten, dass die erwähnte Änderung im Infektionsschutzgesetz ganz klar für alle Situationen gelte, sahen das offensichtlich nicht alle Staatsanwaltschaften so und ermittelten unter anderem anhand von Papierlisten in diversen Verfahren nach einzelnen Personen. Hierbei wurden unter anderem auch schon aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet, so unter anderem in Mainz. Die Betreiber der Luca-App geben an, dass bei ihnen nahezu täglich entsprechende Anfragen von Behörden eintrudeln, in einem Fall das Gesundheitsamt sogar eine Infektion vorgetäuscht habe, um die Herausgabe der Informationen zu erzwingen.

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