Cybercrime: Schlag gegen die Infrastruktur von digitalen Geldwäschern

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT)) hat in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA) 47 in Deutschland ansässige Exchange-Dienste stillgelegt. Diese Plattformen, auf denen der Tausch von traditionellen und Kryptowährungen möglich war, wurden für illegale Aktivitäten genutzt.

Den Verantwortlichen dieser Dienste wird zur Last gelegt, gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche, insbesondere das Know-Your-Customer-Prinzip, verstoßen zu haben. Dies geschah durch die unzureichende Überprüfung der Kundenidentität, was die Verschleierung der Herkunft illegal erworbener Gelder erleichterte. Dadurch machten sie sich der Geldwäsche und des Betriebs krimineller Handelsplattformen im Internet strafbar.

Die betroffenen Exchange-Services erlaubten Transaktionen ohne einen Registrierungsprozess und ohne die Überprüfung von Identitätsnachweisen. Ihr Angebot zielte darauf ab, auf schnelle, einfache und anonyme Weise Kryptowährungen in andere digitale Währungsformen zu tauschen und somit deren Ursprung zu verbergen.

Im Rahmen dieser Maßnahmen konnten das BKA und die ZIT umfangreiche Daten zu Nutzern und Transaktionen der betroffenen Exchange-Services sichern, die nun wichtige Ansatzpunkte für die weiteren Ermittlungen im Kampf gegen die Cyberkriminalität bieten. Auf einer speziellen Seite werden jetzt Warnungen gegen Ransomware-Affiliates, Botnetz-Betreiber und Darknet-Vendoren ausgesprochen.

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