Taiwans Wettbewerbsaufsicht verurteilt Apple wegen Einflussnahme auf Preisgestaltung

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Taiwans Fair Trade Commission hat gegen Apple eine Geldstrafe von 20 Millionen Taiwanesische Dollar (knapp 500.000 Euro) verhängt. Die Wettbewerbsbehörde stellte fest, dass sich Apple widerrechtlich in die Preisgestaltung der lokalen Mobilfunk-Anbieter einmischt. Laut FTC mussten die Unternehmen ihre iPhone-Preise von Apple abnicken lassen, bevor sie die Smartphones auf den Markt bringen durften. Apple kann noch Berufung einlegen. Sollte sich der Konzern über das Urteil hinwegsetzen, droht laut Wall Street Journal eine Strafe von 50 Millionen Taiwanesische Dollar – Peanuts für Apple. Das Urteil könnte aber Signalwirkung haben, denn mit den Vertriebsbedingungen von Apple beschäftigt sich nach Beschwerden von Mobilfunk-Anbietern zurzeit auch die EU.

Via Engadget China

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Video: Digitales Kaminfeuer sorgt für pixelige Feiertagsatmo

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Das Kaminfeuervideo ist ein atmosphärischer Klassiker für die Wohnzimmer-Mattscheibe, aber in seinem analogen Elend (das Feuer brennt ja wirklich runter) irgendwie auch deprimierend. Dagegen könnte das Filmchen namens Christmas Warmer des Pixelschiebers Nigel Upchurch einen fairen Kompromiss zwischen saisonaler Gefühlslage und digitalem Bewusstsein darstellen: hier besteht das Feuerspektakel nämlich komplett aus übersichtlich-quadratischen Bauklötzen und runterbrennen tut auch nichts, das 2-Minuten-Video ist vielmehr dazu gedacht, als Loop zu laufen. Video nach dem Break.

via geek

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Umtausch 2.0: Ungewollte Weihnachtsgeschenke landen häufiger im Netz

Wer kennt es nicht, das eben erhaltene Weihnachtsgeschenk ist so überhaupt gar nichts für einen selbst, also muss es umgetauscht werden. Den Schenkenden nach dem Kassenzettel fragen, damit der Umtausch auch unproblematisch klappt? Nicht gerade höflich. Folglich landen Geschenke nach Weihnachten auf diversen Verkaufs- oder Tauschportalen. Dies untersuchte der Branchenverband BITKOM und gibt auch gleich noch ein paar Tipps für den erfolgreichen Online-Umtausch gegen Bares.

Weihnachtsgeschenke

12% der Deutschen geben an, Geschenke bei Nichtgefallen dieses Jahr im Netz weiterverkaufen zu wollen. Das sind doppelt so viele wie noch letztes Jahr. Das ist zwar immer noch eine Minderheit, denn immerhin 56% gaben an, dass die Geschenke im Laden mit Kassenbon getauscht werden. 23% der Befragten machen es sich recht leicht und verschenken die Sachen einfach weiter, während 14% sich mit ihrem Schicksal abfinden und die Dinge einfach behalten, obwohl sie nicht gefallen.

Im Internet gibt es verschiedene Wege, seine Geschenke wieder loszuwerden. Allen voran natürlich Online-Auktionshäuser wie eBay. Es gibt aber auch Tauschbörsen, die zwar nicht für den Geldsegen sorgen, aber eventuell ein passenderes Geschenk abwerfen. Ebenso gibt es diverse Online-Flohmärkte und geschäftliche Ankäufer, vor allem im Elektronik-Bereich. Mit diesen Tipps von BITKOM klappt der Online-Verkauf ohne Probleme:

Als privater Verkäufer anmelden
Wer nicht regelmäßig und viel im Internet verkauft oder versteigert, sollte sich bei den geeigneten Plattformen als privater Verkäufer anmelden. Die Vorteile: Als privater Verkäufer müssen keine Widerrufs- oder Rückgaberechte eingeräumt werden. Gleiches gilt auch für die gesetzliche Gewährleistung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.“ Wer hingegen häufig und regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch gesehen zum Unternehmer werden – einschließlich aller entsprechenden Folgen. Hierfür spielt es nicht einmal eine Rolle, ob bei den Verkäufen oder Versteigerungen ein Gewinn abfällt.

Nur wahrheitsgemäße Warenbeschreibungen
Kein Unterschied zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern wird bei der Artikelbeschreibung gemacht. In beiden Fällen muss diese selbstverständlich wahrheitsgemäß und authentisch sein. Wer jedoch falsche oder unzureichende Beschreibungen angibt, führt den Käufer wissentlich hinters Licht. Zudem werden so schlechte Bewertungen riskiert, die künftige Verkäufe auf derselben Plattform deutlich erschweren.

Eigene Bilder und Texte verwenden
Wichtig für einen erfolgreichen Verkauf sind gute Beschreibungstexte und passende Fotos. Hierfür können jedoch nicht irgendwelche Texte und Abbildungen aus dem Web genutzt werden. In der Regel sind diese urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch häufig für die vom Hersteller genutzten Materialien zur Produkt-Darstellung auf seiner Website. Wer diese einfach in sein Angebot kopiert, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Um keine böse Überraschung beim Verkauf zu erleben, sollten Texte und Bilder daher immer selbst erstellt werden.

Keine Markenrechte verletzen
Beim Verkauf oder der Versteigerung im Internet können auch Markenrechte eine wichtige Rolle spielen. Plagiate etwa, dürfen nicht angeboten werden. Das gilt auch für Privatpersonen, die aus ihrem letzten Urlaub ein gefälschtes Markenprodukt mitgebracht haben. Soll dieses im Internet weiterverkauft werden, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Auch im Beschreibungstext können Markenrechte verletzt werden, etwa wenn eine No-Name-Uhr als „im Rolex-Stil“ beschrieben wird.

Nur versichert versenden
Der Versand der verkauften Waren sollte nur versichert erfolgen. Ansonsten kann es passieren, dass der Verkäufer für verlorengegangene Pakete haften muss. Je nach Größe kann der Artikel als Päckchen oder Paket verschickt werden. Bei der Deutschen Post etwa können diese bis zu einem Wert von 500 Euro versichert werden. Wer sich zusätzlich absichern möchte, kann in seinem Angebot zusätzlich den Satz einfügen: „Der Artikel wird auf Verlangen und auf Gefahr des Käufers verschickt.“

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Erster Trailer: Transcendence mit Johnny Depp als AI-Experte

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Wenn der Hauptdarsteller früh stirbt und Jonny Depp heißt – dann hat die Sache einen Haken. Beziehungsweise einen Aufhänger: Johnny Depp spielt im Film “Transcendence” den Wissenschaftler Dr. Will Caster, der Künstliche Intelligenz erforscht. Ihr ahnt schon wie es weitergeht: Herr Casters Bewusstsein exisitiert als Maschine weiter. Ob das mal gut geht? Seht selbst im Video nach dem Break. Mit dabei sind Kate Mara, Morgan Freeman, Rebecca Hall und Paul Bettany, Regie führte Wally Pfister, der langjährige Kameramann von Regisseur Christopher Nolan, der hier als Produzent auftritt.

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Nike+ Running für iPhone jetzt mit Freunde-Vergleich

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Falls ihr euch noch vor den Feiertagen gegen überflüssige Pfunde wappnen oder euer Gewissen präventiv etwas beruhigen wollt: Nike hat der Lauf-App Nike+ Running für iOS ein Update spendiert. Ihr könnt ihr jetzt Freunde hinzufügen und gucken, wer von euch am fleißigsten trainiert. Vielleicht hilft es ja, die guten Vorsätze fürs neue Jahr mit ein bisschen Gruppendruck zu untermauern…Die App gibt es kostenlos hinter dem Quelle-Link, wo ihr auch erfahrt, was sie sonst noch alles bietet.

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